Nützliche Informationen
Die Versicherung in der Republik Zypern wird gemäß den europäischen Rechtsvorschriften und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Solvency II Directive 2009/138/EC durchgeführt und kontrolliert.
Alle in Zypern registrierten und zugelassenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind der örtlichen Aufsichtsbehörde unterstellt — dem Superintendent of Insurance, der vom Europäischen Aufsichtsbehörden (European Insurance and Occupational Pensions Authority — EIOPA) reguliert wird — der Aufsichtsbehörde für alle europäischen Unternehmen.
KLPP kann im Register der Versicherungsgesellschaften des Europäischen Dienstes für Versicherung und Arbeitsrenten gefunden werden.
Die Gesellschaft erfüllt alle geltenden Anforderungen der Aufsichtsbehörde. Die Meldung in der Form, die für Versicherungs- / Rückversicherungsunternehmen erforderlich ist, die für alle europäischen Versicherungsunternehmen gleich ist, erfolgt regelmäßig und gemäß dem festgelegten Zeitplan, der dem Büro des Superintendenten für Versicherungsaufsicht sowie der Zentralbank der Republik Zypern übermittelt wird.
Ausführliche Informationen über gesetzliche Anforderungen kann man unten finden:
Gesetzgebung:
Regulative Normen der Europäischen Union
- Reglement (EU) Nr. 1094/2010 vom 24.11.2010 über die Gründung des Europäischen Aufsichtsdienstes („Europäischer Dienst für Versicherung und Arbeitsrenten“ (EIOPA)
- Delegiertes Reglement (EU) 2016/467, das delegiertes Reglement (EU) 2015/35 für Berechnung normativer Anforderungen an das Kapital für einige Kategorien von Aktiva, die den Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften gehören, ersetzt
- Vollzugsanordnungen der Europäischen Union
Richtlinien der Europäischen Union
- Richtlinie 2009/138/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25. November 2009 „Über die Organisation und Ausübung der Tätigkeit der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften (Solvency II)“
- Richtlinie über die Gegenwirkung der Benutzung von Finanzinstituten für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung 2015/849/EU
- Richtlinie 2002/87/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über zusätzliche Aufsicht der Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Investitionsgesellschaften in den Finanzmischkonzernen
Es ist wichtig zu betonen, dass Zypern keine steuerlose Gerichtsbarkeit hat, sowie keine Offshore-Zone ist, indem es eine zuverlässige Gerichtsbarkeit hat. Das ist ein international anerkanntes Finanzzentrum, das bei der Gründung einer Gesellschaft unterschiedliche Vorteile anbietet, indem es vorwiegend eine ideale Plattform für Investitionswachstum ist, insbesondere auf dem Territorium der Europäischen Union oder der MENA-Region (Nahost und Nordafrika), die u.a. effektive Lösungen zur körperschaftlichen Besteuerung anbietet. Die Gesellschaften, die auf Zypern gegründet sind, gelten als nicht offshore und können alle Rechte der Gesellschaften der Republik Zypern (rechtliche Regelung und Besteuerung) sowie entsprechende Sonderrechte neben anderen Gesellschaften und Märkten der Europäischen Union genießen, da sie gleichzeitig Gesellschaften der EU sind. Zypern entspricht allen Richtlinien der EU sowie ist in die Auswahlliste der Länder der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Einführung von Steuerstandards, die auf internationaler Ebene angenommen sind, eingetragen.
Ausführliche Informationen über die Gesellschaft, solche wie das Eintragungsdatum, Angaben über Aktionäre, den Vorstand, den Sekretär, den eingetragenen Firmensitz und andere können im Handelsregister der Republik Zypern öffentlich eingesehen werden.