Schadenregulierung

Im Falle eines Verlusts, einer Zerstörung, eines Schadens oder eines indirekten Abhandenkommens, aufgrund dessen ein Anspruch im Rahmen der Police geltend gemacht werden kann, muss der Versicherungsnehmer uns dies unverzüglich unter Verwendung der in der Police angegebenen Kontaktinformationen mitteilen.

Sie können ebenfalls die Information aus der Rubrik „Kontakte“ benutzen.

Sobald wir eine Schadensmeldung von Ihnen erhalten, beginnen wir mit dem Ermittlungsverfahren und bieten Ihnen ein Expertenbewertungsverfahren an.

Schadenermittlungsdienste und Schadenregulierungsverfahren können insbesondere mit Unterstützung unseres Partners — LLC LABB” oder seiner Partner (im Rahmen einer etablierten internationalen Zusammenarbeit) erbracht werden.



Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zu Cookies